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   BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75   

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BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75 (https://dejure.org/1978,389)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1978 - 1 ABR 43/75 (https://dejure.org/1978,389)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 (https://dejure.org/1978,389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von Gründen - Gesetzliche Zustimmungsverweigerungsgründe - Sonstiger Nachteil - Verlust einer Rechtsposition - Verlust einer rechtserheblichen Anwartschaft - Beförderungschance eines Mitarbeiters - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 671
  • BB 1980, 157
  • DB 1978, 2322
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Insoweit gibt der Senat die in seinen Entscheidungen vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - (AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1979 1 ABR 78/77 - (AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972 zum Ausdruck gebrachte Rechtsansicht auf.

    b) Der Beklagten ist zuzugeben, daß die Rechtsprechung des Senats für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung durch den Betriebsrat bislang gefordert hat, daß die Begründung für die Zustimmungsverweigerung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen angeben müsse und daß sich die angeführten Gründe nicht so weit von dem Katalog der gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe entfernen dürften, daß sie sich schlechterdings keinem der Tatbestände des § 99 Abs. 2 BetrVG mehr zuordnen ließen (Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Der Erste Senat hält es zwar für möglich, dass die Einstellung bei fehlender Zustimmung nicht wirksam vorgenommen werden kann (Beschluss vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 -, AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe] - vgl. hierzu die Anm. von Misera, SAE 1980, 103, 106 zu I 5).

    Bei der Formstrenge des Mitbestimmungsverfahrens können den Beteiligten leicht Verfahrensfehler unterlaufen (vgl. dazu die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 -, AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe]; auch Boewer, RdA 1974, 72 ff., 75; Matthes, DB 1974, 2007 [r. Sp.]; Alberty, aaO. [oben zu A III 2 b), S. 98 ff.).

  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung -

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend die Auffassung vertreten, daß dieser Zustimmungsverweigerungsgrund der Erhaltung des Status quo der Beschäftigten dient, eine Benachteiligung im Sinne der Vorschrift also nur dann vorliegt, wenn mit der Maßnahme in eine Rechtsposition oder rechtlich erhebliche Anwartschaft eingegriffen wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 2. Dezember 1981 - P OVG B 19/81 - Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., Bd. 2, § 77 RdNr. 61; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, BPersVG, 5. Aufl., § 77 Anm. 16; Lorenzen/Eckstein, BPersVG, § 77 RdNr. 47; so auch zu § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG: BAG, Beschluß vom 18. Juli 1978, AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 = NJW 1979, 671).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Betriebsrat Gründe für seine Weigerung zu nennen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

    Die vom Landesarbeitsgericht herangezogene Rechtsprechung des Senats (BAGE 29, 345, 356 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) steht dieser Auffassung nicht entgegen.

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Der Verlust einer Beförderungschance stellt nur dann einen sonstigen Nachteil in diesem Sinne dar, wenn dadurch eine Rechtsposition oder eine rechtlich erhebliche Anwartschaft des Arbeitnehmers gefährdet wird (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 7. November 1977 - 1 ABR 55/75 - BAGE 29, 345 = AP Nr. 1 zu § 100 BetrVG 1972, vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972, vom 13. Juni 1989 - 1 ABR 11/88 - AP Nr. 66 zu § 99 BetrVG 1972).
  • ArbG Berlin, 05.04.2013 - 28 BV 1565/13

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    BAG 18.7.1978 - 1 ABR 43/75 - AP § 101 BetrVG 1972 Nr. 1 = NJW 1979, 671 [Leitsatz 1.]: "Die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG erfordert gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Angabe von Gründen.

    Eine Begründung, die lediglich auf einen der in § 99 Abs. 2 BetrVG normierten Zustimmungsverweigerungsgründe hinweist, ohne dazu entsprechende konkrete Tatsachen anzuführen, reicht nicht aus".S. BAG 18.7.1978 - 1 ABR 43/75 - AP § 101 BetrVG 1972 Nr. 1 = NJW 1979, 671 [Leitsatz 1.]: "Die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG erfordert gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Angabe von Gründen.

    77) S. BAG 18.7.1978 - 1 ABR 43/75 - AP § 101 BetrVG 1972 Nr. 1 = NJW 1979, 671 [Leitsatz 1.]: "Die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG erfordert gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die Angabe von Gründen.

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Darüber hinaus hat der Senat eine "unbeachtliche Zustimmungsverweigerung" und damit im Ergebnis eine fingierte Zustimmung des Betriebsrats dann angenommen, wenn die Zustimmungsverweigerung entweder überhaupt keine Gründe enthält oder sich in einer bloßen Bezugnahme auf die in § 99 Abs. 2 BetrVG normierten Zustimmungsverweigerungsgründe erschöpft (Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - 4 TaBV 1/08

    Zur Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds wegen Interessenkollision -

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit dem Beschluss vom 18.07.1978 - 1 ABR 43/75 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 1) haben die Verfahren nach § 101 BetrVG und § 99 Abs. 4 BetrVG unterschiedliche Zwecke.

    Diese Frage kann erst im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG geprüft werden (BAG 18.07.1978, a.a.O.; BAG 21.11.1978 - 1 ABR 91/76 - und 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 - AP BetrVG 1972 Nr. 3 und 6).

  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Ob die von der Antragsgegnerin vorgenommenen Eingruppierungen tarifgerecht sind und dem Antragsteller deshalb ein Zustimmungsverweigerungsrecht nicht zustand, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 BetrVG nicht zu prüfen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - und vom 21. November 1978 - 1 ABR 91/76 -, AP Nr. 1 und 3 zu § 101 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07

    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung

    Eine Zustimmungsverweigerung ohne Begründung ist rechtsunwirksam erklärt (BAG 18.07.1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972).

    Für die Wirksamkeit der Zustimmungsverweigerung ist deshalb keine Voraussetzung, dass die Begründung des Betriebsrats für das Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes schlüssig ist; es genügt, dass sie einen Bezug zu einem der in Absatz 2 genannten Tatbestände hat (BAG 18.07.1978, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

  • LAG Bremen, 20.07.2005 - 2 TaBV 4/05
  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91

    Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 56/79

    Wirksamkeit von Arbeitsverträgen ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 91/76

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Angabe von Gründen - Notwendiger

  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 11/88

    Begriff der "sonstigen Nachteile" für im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer als

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81

    Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines

  • LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 111/07

    Aufhebung einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 182/05

    Mitbestimmung des Betriebsrats, Umgruppierung von Arbeitnehmern, Anforderungen an

  • ArbG Krefeld, 31.01.2019 - 1 BV 26/18

    Versetzung, Zustimmungsverweigerung, Nachteil, Versetzungsklausel

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2010 - 5 TaBV 65/09

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung; Unzulässiger Hilfsantrag der Arbeitgeberin

  • OVG Sachsen, 16.08.2010 - PL 9 A 558/08

    Personalvertretung, Mitbestimmungsrecht, Zustimmungsverringerung

  • LAG Hamburg, 02.12.1999 - 1 TaBV 1/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingruppierung - Widerspruch - betriebliche

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 18/84

    Anforderungen an den Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung -

  • LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98

    Nachträgliche Umdeklarierung einer bereits endgültig vollzogenen personellen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.04.1992 - 1 TaBV 2/92

    Betriebsrat: Zustimmung bei Umgruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1989 - 14 TaBV 1/89

    Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Beachtung verschiedener Beteiligungs- und

  • KAG Augsburg, 22.02.2021 - 2 MV 13/20

    Beteiligung der Mitarbeitervertretung bei der Einstellung -

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 22.02.2021 - 2 MV 13/20

    Schadensersatz, Einstellung, Beschwerde, Mitarbeitervertretung, Zustimmung,

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 520/79
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